Ticket erstatten

Wann der volle Preis zurückkommt – und wann nur Steuern und Gebühren.

Zwei Fälle werden oft verwechselt: die Erstattung nach einer Störung durch die Fluggesellschaft – und die Stornierung aus eigenem Entschluss. Nur der erste Fall fällt unter die Fluggastrechte.

Nach Annullierung oder langer Verspätung

Wird dein Flug annulliert, kannst du statt einer Ersatzbeförderung die volle Erstattung verlangen; sie ist binnen sieben Tagen fällig. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden steht dir dieses Wahlrecht ebenfalls offen, wenn die Reise für dich sinnlos geworden ist.

Bei eigener Stornierung

Hier richtet sich alles nach dem Tarif. Nicht erstattungsfähige Tarife bleiben es auch – zurückzufordern sind aber die nicht angefallenen Steuern und Gebühren, etwa die Luftsicherheitsgebühr. Diesen Anspruch haben auch Reisende mit den günstigsten Tarifen.

Gutschein statt Geld?

Ein Gutschein ist ein Angebot, keine Pflicht. Du musst ihn nicht annehmen; die Erstattung in Geld bleibt bestehen.

Diese Seite gibt den Stand der Verordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Ablauf ab.

Aus dem Ratgeber

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