Gepäck verspätet oder beschädigt

Hier gilt nicht die EU-Verordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen.

Für Gepäck gelten eigene Regeln. Grundlage ist nicht die EU-Verordnung über Fluggastrechte, sondern das Montrealer Übereinkommen – mit anderen Fristen und einer Haftung der Höhe nach begrenzt.

Zuerst: der Schadensbericht

Melde den Schaden noch am Flughafen am Schalter für Gepäckermittlung und lass dir den Bericht aushändigen – den PIR. Ohne ihn wird es später schwierig. Am Flughafen Bremen sitzt die Gepäckermittlung in der Ankunftsebene.

Fristen

Beschädigtes Gepäck
innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich melden
Verspätetes Gepäck
innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung melden
Verlorenes Gepäck
nach 21 Tagen ohne Auffinden gilt es als verloren

Umfang der Haftung

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt und wird in Sonderziehungsrechten bemessen, einer Rechengröße des Internationalen Währungsfonds. Ersetzt wird der nachgewiesene Schaden bis zu dieser Grenze – nicht der Neuwert und nicht pauschal.

Wertsachen, Medikamente und Elektronik gehören ins Handgepäck. Für sie ist die Haftung bei aufgegebenem Gepäck besonders eingeschränkt.

Diese Seite gibt den Stand der Verordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Ablauf ab.

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