Betreuung am Flughafen
Essen, Getränke, Kommunikation – und bei Bedarf ein Hotel.
Betreuungsleistungen sind der Teil der Fluggastrechte, der sofort greift – unabhängig davon, ob am Ende eine Ausgleichszahlung steht und ob außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Ab welcher Wartezeit
- Bis 1500 km
- ab zwei Stunden Verspätung
- 1500 bis 3500 km
- ab drei Stunden Verspätung
- Über 3500 km außerhalb der EU
- ab vier Stunden Verspätung
Was dazugehört
- Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
- Zwei Telefonate, Nachrichten oder E-Mails.
- Hotelunterbringung, wenn ein Aufenthalt über Nacht nötig wird.
- Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft.
Wenn niemand etwas anbietet
Dann darfst du dich in angemessenem Rahmen selbst versorgen und die Kosten später geltend machen. Belege aufbewahren: Ohne sie lässt sich nichts erstatten. Angemessen heißt dabei nicht luxuriös, sondern dem Anlass entsprechend.
Diese Seite gibt den Stand der Verordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Ablauf ab.