Anschluss verpasst

Bei einer durchgehenden Buchung zählt die Ankunft am Endziel.

Ab Bremen führen viele Reisen über ein Drehkreuz. Verspätet sich der erste Flug so stark, dass der Anschluss nicht erreicht wird, kommt es auf eines an: ob beide Flüge in einer Buchung zusammengefasst waren.

Eine Buchung, ein Endziel

Bei einer einheitlichen Buchung wird die gesamte Reise als ein Vorgang betrachtet. Maßgeblich ist dann die Ankunft am Endziel – auch wenn der verpasste Anschluss außerhalb der EU lag und von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wurde. Entscheidend ist, dass der erste Flug in der EU startete.

Getrennt gebucht – getrennt betrachtet

Hast du die Flüge einzeln gebucht, endet die Verantwortung der ersten Fluggesellschaft mit deren Flug. Für den verpassten Anschluss besteht dann in der Regel kein Anspruch gegen sie. Das ist einer der Gründe, Verbindungen mit knappem Umstieg nicht getrennt zu buchen.

Ein ausreichendes Umsteigefenster hilft

Die Mindestumsteigezeit eines Flughafens ist eine technische Größe, keine Empfehlung. Wer Gepäck aufgibt oder außerhalb des Schengenraums weiterfliegt, plant besser großzügiger.

Diese Seite gibt den Stand der Verordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Ablauf ab.

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