Flug verspätet

Ab drei Stunden am Ziel kann eine Ausgleichszahlung in Betracht kommen.

Entscheidend ist nicht der Abflug, sondern die Ankunft: Maßgeblich ist, wie viel später du am Endziel ankommst als geplant. Liegt diese Verspätung bei drei Stunden oder mehr, kann eine Ausgleichszahlung in Betracht kommen – unabhängig davon, ob die Verzögerung beim Abflug kleiner war.

Wonach sich die Höhe richtet

Die Verordnung staffelt nach der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen, nicht nach dem Ticketpreis. Welche Stufe für deine Strecke ab Bremen gilt, steht in der Streckenübersicht im Fluggastrechte-Bereich.

Was Ansprüche ausschließen kann

Kann die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände nachweisen, entfällt die Ausgleichszahlung. Darunter fallen etwa Unwetter, Streiks außerhalb des Unternehmens oder Sicherheitsvorfälle. Technische Defekte zählen nach der Rechtsprechung in aller Regel nicht dazu – sie gehören zum normalen Betrieb.

Was du am Flughafen tun kannst

  • Die Anzeigetafel mit der Flugnummer und der neuen Zeit fotografieren.
  • Bordkarte und Buchungsbestätigung aufbewahren – auch digital.
  • Nach dem Grund der Verspätung fragen und die Antwort notieren.
  • Belege für Essen und Getränke sammeln, wenn du selbst gezahlt hast.

Betreuungsleistungen stehen dir unabhängig von der Ausgleichszahlung zu – mehr dazu unter Betreuung am Flughafen.

Diese Seite gibt den Stand der Verordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Ablauf ab.

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