Flug annulliert

Bei einer Annullierung hast du die Wahl – und oft mehr als nur den Ticketpreis.

Fällt ein Flug aus, hast du zwei Rechte nebeneinander: das Wahlrecht zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung – und, je nach Vorlauf, zusätzlich eine Ausgleichszahlung.

Dein Wahlrecht

  • Volle Erstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen.
  • Ersatzbeförderung zum Endziel bei nächster Gelegenheit.
  • Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt deiner Wahl, sofern Plätze frei sind.

Wann zusätzlich eine Ausgleichszahlung in Betracht kommt

Wurdest du mindestens 14 Tage vor Abflug informiert, entfällt sie. Bei kürzerem Vorlauf hängt es davon ab, wie nah der angebotene Ersatzflug an den ursprünglichen Zeiten liegt. Je knapper die Information und je größer die Abweichung, desto eher bleibt der Anspruch bestehen.

Umbuchung ist keine Annullierung – meistens

Wird dein Flug nur verschoben, kann das je nach Umfang als Annullierung gelten. Wird er auf einen anderen Flughafen verlegt, muss die Fluggesellschaft dich zum ursprünglichen Zielflughafen oder einem vereinbarten Ort bringen und die Kosten dafür tragen.

Diese Seite gibt den Stand der Verordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Ablauf ab.

Aus dem Ratgeber

Alle Beiträge